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BGH: Handy darf erst ab unbezahlter Rechnung in Höhe von 75 Euro gesperrt werden

Telefonanbieter dürfen einen Mobilfunkanschluss erst dann sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von 75 Euro in Verzug ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2011 ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam, nach der eine Sperrung schon

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