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ZUM 2015, 352
Oberverwaltungsgerichts Hamburg: Rechtsweg für den Streit um eine Vertragsabschlusspflicht zwischen Kabelnetzbetreibern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreffend die Verbreitung von Programmen mit sogenanntem Must-carry-Status
Beschluss vom 08.10.2014 - 4 So 62/14