- ZUM
- 2018
- Heft 8/9 (Seite 561-640)
- Rechtsprechung
- BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen das die Verlegerbeteiligung ablehnende Urteil unzulässig
- BVerfG: Vorherige Stellungnahme keine Obliegenheit eines zur Gegendarstellung Berechtigten
- KG: E-Mail-Adresse mit Autoreply-Funktion im Impressum unzulässig
- OLG Dresden: Dringlichkeit in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten auch im Berufungsverfahren
- OLG Hamburg: Keine Haftung von Hilfspersonen im Falle rechtswidriger Veröffentlichung von Fotografien
- OLG Hamm: Streit über Regelungen in einem Beratervertrag zwischen Künstler und Berater keine Urheberrechtsstreitigkeit
- OLG Köln: Kein Schadensersatz im Falle der Verletzung der Bedingungen einer Creative-Commons-Lizenz
- OLG Köln: Erweiterte Darlegungslast des beeinträchtigende Behauptungen Aufstellenden
- VGH München: Verlinkung eines Internetangebots mit rechtsextremem Inhalt
- OVG Nordrhein-Westfalen: Festlegung eines Frequenznutzungsbeitrags
- Rechtsprechung
- Heft 8/9 (Seite 561-640)
- 2018