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Wassermeyer, DBA
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Portugal
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Abkommen
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Abschnitt V. Behebung der Doppelbesteuerung
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Art. 24 Methoden
- I. Abweichungen vom MA, allgemeiner Inhalt
- II. Absatz 1
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III. Absatz 2
- 1. Notwendiger Doppelbesteuerungsausgleich gem. Art. 24
- 2. In Deutschland ansässige Person
- 3. Abkommensmäßige Besteuerung in Portugal
- 4. Steuerbefreiung für Einkünfte
- 5. Progressionsvorbehalt in Deutschland
- 6. Schachteldividende
- 7. Steuerbefreiung auf Vermögen
- 8. Aktivitätsvorbehalt
- 9. Anrechnung auf deutsche Steuern
- 10. Durchführung der Anrechnung
- 11. Anzurechnende portugiesische Steuer
- 12. Fiktive Steueranrechnung
- 13. Höchstbetrag
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Art. 24 Methoden
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Abschnitt V. Behebung der Doppelbesteuerung
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Abkommen
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Portugal
Siehe auch ...
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