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Flöther, StaRUG
2. Mitbringen des Restrukturierungsbeauftragten durch den Schuldner/Auswahlbefugnis des Schuldners, § 74 Abs. 2 Satz 2
Flöther/Eckelt in Flöther, StaRUG | StaRUG § 74 Rn. 14-18 | 1. Auflage 2021