Art. 10 § 1 MRVG Ermächtigung zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieure, Art. 10 § 2 MRVG Ermächtigung zum Erlass einer Honorarordnung für Architekten
§ 32 Honorare für Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen
(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 27 und Anlage 8 aufgeführten Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in der folgenden