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Fuchs/Berger/Seifert, HOAI
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3. Teil – Kommentar HOAI
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Teil 2. Flächenplanung
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Abschnitt 2. Landschaftsplanung (§ 22 - § 32)
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§ 23 Leistungsbild Landschaftsplan
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B. Regelungsinhalt
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II. Die Leistungsphasen im Einzelnen (Absatz 2, Anlage 4)
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Leistungshase 3: Vorläufige Fassung
- a) Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge.
- b) Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen der Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
- c) Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitung.
- d) Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen.
- e) Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände.
- f) Mitwirken bei Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
- g) Abstimmen der vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber.
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Leistungshase 3: Vorläufige Fassung
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II. Die Leistungsphasen im Einzelnen (Absatz 2, Anlage 4)
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B. Regelungsinhalt
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§ 23 Leistungsbild Landschaftsplan
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Abschnitt 2. Landschaftsplanung (§ 22 - § 32)
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Teil 2. Flächenplanung
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3. Teil – Kommentar HOAI