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aktuelle Vorschrift0
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Fuchs/Berger/Seifert, HOAI
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3. Teil – Kommentar HOAI
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Teil 4. Fachplanung
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Abschnitt 1. Tragwerksplanung (§§ 49–52) (§ 49 - § 52)
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§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
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D. Grundleistungen und Besondere Leistungen (Abs. 5, Anlage 14 Nr. 14.1)
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V. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
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1. Inhalt der Grundleistungen
- a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen.
- b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen.
- c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektsplaners.
- d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung.
- e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle.
- f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne.
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1. Inhalt der Grundleistungen
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V. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
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D. Grundleistungen und Besondere Leistungen (Abs. 5, Anlage 14 Nr. 14.1)
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§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
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Abschnitt 1. Tragwerksplanung (§§ 49–52) (§ 49 - § 52)
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Teil 4. Fachplanung
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3. Teil – Kommentar HOAI