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RStV § 7 Inhalte von Werbung und Teleshopping, Kennzeichnung Ladeur Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008 Rn 1-100   § 7 Inhalte von Werbung und Teleshopping, Kennzeichnung (1) Werbung und Teleshopping dürfen nicht irreführen, den Interessen der Verbraucher nicht schaden und nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden. (2) 1Werbung oder Werbetreibende dürfen das übrige Programm inhaltlich und redaktionell nicht beeinflussen. 2Satz 1 gilt für Teleshopping-Spots, Teleshopping-Fenster und deren Anbieter entsprechend. (3) 1Werbung und Teleshopping müssen als solche klar erkennbar sein. 2Sie müssen im Fernsehen durch

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