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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur Einholung von Bestätigungen Dritter nach ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F. (F & A zu ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F.)
- 1. Vorwort
- 2. Allgemeine Grundsätze der Einholung von Bestätigungen Dritter
- 3. Planung und Durchführung von Bestätigungsanfragen
- 4. Auswertung der Ergebnisse von Bestätigungsanfragen
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5. Alternative Prüfungshandlungen
- 5.1. In welchen Fällen müssen alternative Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit Bestätigungsaktionen durchgeführt werden?
- 5.2. Welche alternativen Prüfungshandlungen gibt es?
- 5.3. Welche Bedeutung hat die Prüfung von Zahlungsein- oder -ausgängen als alternative Prüfungshandlung?
- 5.4. Gibt es Fälle, in denen die Durchführung alternativer Prüfungshandlungen nicht sinnvoll oder möglich ist?
- 5.5. Kann bei den alternativen Prüfungshandlungen zu Zahlungen und Lieferungen auf Einträge im Buchführungs-System oder einen systemgenerierten Report zurückgegriffen werden?
- 5.6. Hat ein Abschlussprüfer bei einer nicht beantworteten Bestätigungsanfrage zu einem Saldo, der sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammensetzt, für jeden dieser Einzelbeträge alternative Prüfungshandlungen durchzuführen?
- 5.7. Ist es bei einer größeren Anzahl von nicht beantworteten Saldenbestätigungen zulässig, nur für eine Auswahl dieser Nichtbeantwortungen alternative Prüfungshandlungen durchzuführen?
- 5.8. Gilt die Auswahl eines neuen Stichprobenelements als alternative Prüfungshandlung, wenn z.B. Schwierigkeiten bei der kurzfristigen Beschaffung von angeforderten Belegen auftreten?
- 5.9. Können bei bekannt geringer Rücklaufquote zusätzlich („über Bedarf“) Saldenbestätigungen angefordert werden, um auf diesem Wege eine ausreichende Anzahl von Antworten zu erhalten?
- 6. Roll-forward-Prüfungshandlungen bei Saldenbestätigungen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten auf einen unterjährigen Zeitpunkt
- 7. Besondere Überlegungen bei Bestätigungen Dritter in elektronischer Form
- 8. Besondere Überlegungen bei Bankbestätigungen
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Fragen und Antworten: Zur Einholung von Bestätigungen Dritter nach ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F. (F & A zu ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F.)
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