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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur Einholung von Bestätigungen Dritter nach ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F. (F & A zu ISA 505 bzw. IDW PS 302 n.F.)
- 1. Vorwort
- 2. Allgemeine Grundsätze der Einholung von Bestätigungen Dritter
- 3. Planung und Durchführung von Bestätigungsanfragen
- 4. Auswertung der Ergebnisse von Bestätigungsanfragen
- 5. Alternative Prüfungshandlungen
- 6. Roll-forward-Prüfungshandlungen bei Saldenbestätigungen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten auf einen unterjährigen Zeitpunkt
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7. Besondere Überlegungen bei Bestätigungen Dritter in elektronischer Form
- 7.1. Dürfen Bestätigungen Dritter in elektronischer Form, wie z.B. per E-Mail, eingeholt werden?
- 7.2. Gibt es besondere Anforderungen an die Einholung von Bestätigungen Dritter in elektronischer Form?
- 7.3. Sind neben Bestätigungen Dritter per E-Mail auch solche per Fax zulässig?
- 7.4. Wie kann im Fall einer E-Mail-basierten Bestätigungsanfrage die E-Mail-Adresse für den Zweck des Versandes verifiziert werden?
- 7.5. Darf eine elektronische Anfrage auch eingesetzt werden, wenn der Dritte nur über eine zentrale bzw. Sammel-E-Mail-Adresse, z.B. info@kunde.com verfügt?
- 7.6. Wie kann der Abschlussprüfer die Kontrolle über den Versand von Bestätigungsanfragen per E-Mail bewahren?
- 7.7. Ist es notwendig, dass die Antwort per E-Mail ein eingescanntes und unterschriebenes Dokument mit der Bestätigung enthält?
- 7.8. Braucht der Abschlussprüfer zusätzlich zur Antwort per E-Mail eine Antwort in Briefform?
- 7.9. Muss der Abschlussprüfer Prüfungshandlungen durchführen, um die Verlässlichkeit der erhaltenen Bestätigung zu beurteilen?
- 7.10. Sind besondere Verlässlichkeitsrisiken bei elektronischen Antworten auf Bestätigungsanfragen zu berücksichtigen?
- 7.11. Wie kann ein Abschlussprüfer reagieren, wenn nach Versand der Bestätigungsanfrage per E-Mail eine Nichtzustellbarkeitsmitteilung eingeht?
- 7.12. Birgt eine Abwesenheitsnotiz dieselben Verlässlichkeitsrisiken wie eine Nichtzustellbarkeitsmitteilung?
- 7.13. Können neben Saldenbestätigungen bspw. auch Bank- oder Rechtsanwaltsbestätigungen in elektronischer Form eingeholt werden?
- 8. Besondere Überlegungen bei Bankbestätigungen
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