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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Die Verwendung von Prognosezeiträumen für die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung nach ISA 570 (Revised) bzw. IDW PS 270 n.F. (F & A zu ISA 570 (Revised) bzw. IDW PS 270 n.F.)
- 1 Vorwort
- 2 Warum beschäftigen sich diese F & A ausschließlich mit der Bedeutung der in der InsO genannten Fristen für die Stellung eines Insolvenzantrags für die Abschlussprüfung?
- 3 Reicht es für die Beurteilung der handelsrechtlichen Fortführungsprognose durch das Management aus, das mögliche Bestehen einer Insolvenzantragspflicht auf Grundlage eines auf 4 Monate verkürzten Prognosezeitraums (§ 4 COVInsAG) zu würdigen?
- 4 Reicht es für die Beurteilung der handelsrechtlichen Fortführungsprognose durch das Management aus, nur das Vorliegen einer möglichen Insolvenzantragspflicht nach § 19 Abs. 2 InsO, nicht dagegen das Vorliegen eines Insolvenzantragsrechts nach § 18 InsO zu würdigen?
- 5 Wie geht der Abschlussprüfer nach ISA 570 (Revised) bzw. IDW PS 270 n.F. vor, wenn das Management anhand einer 24-monatigen Fortbestehensprognose würdigt, ob eine drohende Zahlungsunfähigkeit und damit ein Insolvenzantragsrecht i.S. des § 18 InsO vorliegt?
- 6 Ab wann beginnt die 12-Monatsfrist für die handelsrechtliche Fortführungsprognose zu laufen?
- 7 Wann liegt eine bedeutsame Verzögerung bei der Aufstellung des Abschlusses i. S. von ISA 570 (Revised).26 bzw. IDW PS 270 n.F., Tz. 37, vor?
- 8 Wie ist bei Vorliegen einer bedeutsamen Verzögerung für Zwecke der Abschlussprüfung vorzugehen?
- Anlagen
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Fragen und Antworten: Die Verwendung von Prognosezeiträumen für die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung nach ISA 570 (Revised) bzw. IDW PS 270 n.F. (F & A zu ISA 570 (Revised) bzw. IDW PS 270 n.F.)
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