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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von ISA 600 bzw. IDW PS 320 n.F. (F & A zu ISA 600 bzw. IDW PS 320 n.F.)
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6. Bestimmung der Wesentlichkeit für die Konzernabschlussprüfung
- 6.1. Welchem Zweck dient die Festlegung der Teilbereichswesentlichkeit und in welchem Verhältnis steht sie zu den in ISA 320 bzw. IDW PS 250 n.F. diskutierten Arten von Wesentlichkeitsgrenzen, die für eine Jahresabschlussprüfung festzulegen sind?
- 6.2. Wie kann die in den beiden Standards definierte Teilbereichswesentlichkeit in der Praxis festgelegt werden?
- 6.3. Welche alternativen Vorgehensweisen werden in der Praxis verwendet, um die Teilbereichswesentlichkeit festzulegen?
- 6.4. Kann ein einheitlicher Betrag für die Teilbereichswesentlichkeit ermittelt werden, der dann auf alle Teilbereiche eines Konzerns angewendet wird?
- 6.5. Kann die für eine lokale Prüfung oder prüferische Durchsicht festgelegte Wesentlichkeit anstelle der Teilbereichswesentlichkeit vom Konzernprüfungsteam akzeptiert werden?
- 6.6. Sind Teilbereichswesentlichkeiten nur für solche Teilbereiche festzulegen, bei denen eine Prüfung für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführt wird?
- 6.7. Wie kann die Teilbereichswesentlichkeit für die Prüfung bei assoziierten Unternehmen festgelegt werden?
- 6.8. Wer legt die Toleranzwesentlichkeit auf Ebene eines Teilbereichs fest – der Konzernabschlussprüfer oder der Teilbereichsprüfer?
- 6.9. Gibt es eine Anforderung zur Festlegung einer Toleranzwesentlichkeit auf Konzernebene?
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6. Bestimmung der Wesentlichkeit für die Konzernabschlussprüfung
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Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung von ISA 600 bzw. IDW PS 320 n.F. (F & A zu ISA 600 bzw. IDW PS 320 n.F.)
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