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- Böttger, Wirtschaftsstrafrecht, 3. A. 2023
- Herdegen/Masing/Poscher/Gärditz, Handbuch des Verfassungsrechts, 1. A. 2021
- Morlok/Martin, Staatsorganisationsrecht, 6. A. 2023
- Müller/Richter/Ziekow, Handbuch Zuwendungsrecht, 2. A. 2025
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- Richter, Stiftungsrecht, 2. A. 2023
- Spiecker gen. Döhmann/Bretthauer, Dokumentation zum Datenschutz, 99 2025
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IDW Verlautbarungen
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
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Fragen und Antworten: Zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F. (F & A zu IDW PS 350 n.F.)
- 1 Vorwort
- 2 Besonderheiten im Vergleich zur Abschlussprüfung
- 3 Besonderheiten bei der Risikobeurteilung
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4 Besonderheiten bei der Wesentlichkeit
- 4.1 Gibt es grundsätzliche Unterschiede bei der Wesentlichkeit im Vergleich zur Abschlussprüfung?
- 4.2 Kann der Abschlussprüfer die bereits im Rahmen der Abschlussprüfung festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen auch für die Prüfung des Lageberichts verwenden?
- 4.3 Wann sind bei der Lageberichtsprüfung eigenständige Wesentlichkeitsüberlegungen anzustellen?
- 4.4 Anhand welcher Maßstäbe kann die Wesentlichkeit nicht korrigierter falscher Darstellungen im Lagebericht beurteilt werden?
- 4.5 Ist es erforderlich, festgestellte nicht korrigierte falsche Darstellungen in einer Zusammenstellung zu erfassen und zu dokumentieren?
- 4.6 Welche Dokumentationsanforderungen sind im Hinblick auf die Wesentlichkeit zu beachten?
- 5 Besonderheiten bei den Reaktionen auf erkannte Risiken im Lagebericht
- 6 Abgrenzung von lageberichtstypischen und lageberichtsfremden bzw. prüfbaren und nichtprüfbaren Angaben
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Fragen und Antworten: Zur Prüfung des Lageberichts nach IDW PS 350 n.F. (F & A zu IDW PS 350 n.F.)
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F&A zu ISA [DE] bzw. IDW PS
Siehe auch ...
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