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- Checkliste zur Jahresabschlusserstellung: Abstimmungsarbeiten und Plausibilitätsprüfungen
- Checkliste zur Planung der Jahresabschlusserstellung
- Forderungen in fremder Währung
- Fremdwährungsumrechnung: Bilanzierung
- Rechnungsabgrenzungsposten: Allgemeines
- mehr...
- So viel bewegt ein Buchungssatz: Grundsätzliches zu Bilanzveränderungen
- schließen...
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- Anhang
- Anlagegitter
- Ausleihungen
- Belege
- Betriebsstättenbesteuerung
- mehr...
- Betriebsvermögen
- Bilanzen
- Buchführung
- Forderungen
- Gesamtkostenverfahren
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Handelsbilanz
- Inventar
- Jahresabschluss
- Kleine Kapitalgesellschaften
- Kommission
- Lagebericht
- Latente Steuern
- Nutzungsdauer
- Nutzungsrechte
- Partnerschaftsgesellschaft
- Schätzung
- Sonderbilanzen
- Verbindlichkeiten
- Vermerkpflichten
- Wirtschaftsjahr
- Zuschreibungen
- schließen...
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- mehr...
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IDW Verlautbarungen
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ISA [DE]
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING 600 [DE] BESONDERE ÜBERLEGUNGEN ZU KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER TÄTIGKEIT VON TEILBEREICHSPRÜFERN) (ISA [DE] 600)
- 1 Einleitung
- 2 Ziele
- 3 Definitionen
- 4 Anforderungen
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5 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
- 5.1 Teilbereiche, die aufgrund von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften oder aus sonstigen Gründen einer Prüfung unterliegen (Vgl. Tz. 3)
- 5.2 Definitionen
- 5.3 Verantwortlichkeit (Vgl. Tz. 11)
- 5.4 Auftragsannahme und -fortführung
- 5.5 Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm (Vgl. Tz. 16)
- 5.6 Verständnis vom Konzern, seiner Teilbereiche und dem jeweiligen Umfeld
- 5.7 Verständnis vom Teilbereichsprüfer (Vgl. Tz. 19)
- 5.8 Wesentlichkeit (Vgl. Tz. 21-23)
- 5.9 Reaktion auf beurteilte Risiken
- 5.10 Konsolidierungsprozess
- 5.11 Kommunikation mit dem Teilbereichsprüfer (Vgl. Tz. 40-41)
- 5.12 Beurteilung von erlangten Prüfungsnachweisen auf ausreichenden Umfang und Eignung
- 5.13 Kommunikation mit dem Konzernmanagement und den für die Konzernüberwachung Verantwortlichen
- Anlage
- Anlagen
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INTERNATIONAL STANDARD ON AUDITING 600 [DE] BESONDERE ÜBERLEGUNGEN ZU KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNGEN (EINSCHLIESSLICH DER TÄTIGKEIT VON TEILBEREICHSPRÜFERN) (ISA [DE] 600)
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ISA [DE]
Siehe auch ...
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