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IDW Verlautbarungen
Anlage 2: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer nach Landeskrankenhausrecht verpflichtenden Jahresabschlussprüfung eines Krankenhauses für einen nach § 4 f. KHBV aufgestellten Jahresabschluss
IDW in IDW Verlautbarungen | IDW Prüfungshinweis: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (IDW PH 9.400.1) Anlage 2: Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer nach Landeskrankenhausrecht verpflichtenden Jahresabschlussprüfung eines Krankenhauses für einen nach § 4 f. KHBV aufgestellten Jahresabschluss | Werkstand: IDW Life 1 / 2022