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47
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- Backhaus/Tielmann, Der Aufsichtsrat, 2. A. 2023
- Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 258. EL August 2025
- Erfurter Kommentar, 25. A. 2025
- Heidel, AktienR, 6. A. 2024
- Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 6. A. 2024
- Hölters/Weber, Aktiengesetz, 5. A. 2025
- Koch, Aktiengesetz, 19. A. 2025
- Kubis, Vergütung Aufsichtsrat, 1. A. 2025
- Leitner/Rosenau, WSS, 2. A. 2022
- Momsen/Grützner Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. A. 2020
- Münchener Kommentar zum AktG, 6. A. 2023
- Schüppen, Abschlussprüfung, 2. A. 2022
- Winheller, Gemeinnützigkeitsrecht, 3. A. 2023
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- Assmann/Schütze/Buck-Heeb, KapitalanlageR, 6. A. 2024
- Bachner/Köstler/Matthießen/Trittin, Arbeitsrecht, 5. A. 2018
- Bauer, Die GmbH in der Krise, 7. A. 2022
- mehr...
- Beisel/Andreas, Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence, 4. A. 2024
- Bork/Hölzle, Insolvenzrecht, 3. A. 2024
- Braun/Wisskirchen, Konzernarbeitsrecht, 2. A. 2024
- Brünkmans/Thole, Insolvenzplan, 2. A. 2020
- schließen...
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8
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
- Einleitung
- Anforderungen
- Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Abschnitt „Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses“ und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
- 2 Bestätigungsvermerk, der ein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss aufgrund einer Abweichung von den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
- 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts und einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
- 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
- 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB im Anschluss an eine gesetzliche Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
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IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
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IDW PS
Siehe auch ...
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