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DNotI-Report 2006, 130
BGH: Beschränkung der Vertretungsmacht eines GmbH-Geschäftsführers bei Missbrauch setzt nur dem Vertragspartner erkennbaren objektiven Verstoß voraus, nicht notwendig Nachteil für die vertretene GmbH
Beschluss vom 19.06.2006 - II ZR 337/05