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Zitiert in:
- DStRE
- 2016
- Heft 15 (Seite 897-960)
- Rechtsprechung
- Einkommensteuer
- BFH: Aufwendungen für gemischt genutzte Arbeitszimmer können nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden
- FG München: Höhe der Rückstellung für Nachteilsausgleich bei durch Altersteilzeitverträge bewirkten Rentenkürzungen und für Jubiläumszuwendungen
- FG Hamburg: Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen nicht als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar
- Niedersächsisches FG: Doppelte Haushaltsführung bei Nutzung einer Eigentumswohnung am Beschäftigungsort
- BFH: Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
- FG Bremen: Keine Geltendmachung des für den Erblasser festgestellten Verlustvortrags zur Einkommensteuer
- FG Münster: Zur steuerlichen Einordnung eines „Exit-Bonus“ eines GmbH-Geschäftsführers
- FG Rheinland-Pfalz: Einmalkapitalauszahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wie bei der Basisvorsorge tarifermäßigt zu besteuern
- FG München: Tarifbegünstigung des in einem Einmalbetrag an die Witwe eines Arbeitnehmers ausbezahlten Versorgungsguthabens
- FG Düsseldorf: Berichtigungsmöglichkeit von Lohnsteueranmeldungen in Abhängigkeit zur Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung
- KSt/GewSt/USt
- Erbschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- EU-Recht
- Kraftfahrzeugsteuer
- Abgabenordnung
- AO/InsO/Eigenheimzulage
- Sonstiges
- Leitsätze aktueller Gerichtsentscheidungen
- Beruf
- Einkommensteuer
- Rechtsprechung
- Heft 15 (Seite 897-960)
- 2016