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GWR 2018, 69
Anm. zu BGH: Ein notarielles Hauptversammlungsprotokoll kann auch nach seiner Entäußerung durch ergänzende Niederschrift des Notars berichtigt werden
Entscheidungsbesprechung von Dr. Michael Reichard zum Urteil v. 10.10.2017 - II ZR 375/15