Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
WM 2004 Heft 37, 1840
BGH: Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO grundsätzlich auch dann, wenn die falschen oder unvollständigen Angaben die Befriedigung der Gläubiger nicht beeinträchtigt haben
Beschluß vom 23.07.2004 - IX ZB 174/03