- ZRP
- 2003
- Heft 10 (Seite 345-384)
- Bericht
- Schulz: Klonen an den Grenzen strafrechtlicher Wissenschaftsordnung
- I. Einleitung
- II. Die Befruchtung als bloßes Regelbeispiel des Embryos
- III. Eine Einordnung nach § 8 ESchG
- IV. Die Unbrauchbarkeit der Totipotenz als Definitionsmerkmal
- V. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Klonverbot
- VI. Gegen die Erzeugung eines „defekten Embryos”
- VII. Das medizinische Potenzial des Klonens zu therapeutischen Zwecken
- VIII. Allgemeine UNO-Deklaration zur Bioethik in Vorbereitung
- IX. Der Kern der Debatte: Ab wann ist der Mensch Mensch?
- X. Welcher Ordnungsrahmen für das Recht der Reprogenetik?
- Schulz: Klonen an den Grenzen strafrechtlicher Wissenschaftsordnung
- Bericht
- Heft 10 (Seite 345-384)
- 2003