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BGB
BGB
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361b)
Titel 1 Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 - 319)
Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312m)
Kapitel 2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge (§§ 312b - 312h)
§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
§ 312c Fernabsatzverträge
§ 312d Informationspflichten
§ 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten
§ 312f Abschriften und Bestätigungen
§ 312g Widerrufsrecht
§ 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
[Bürgerliches Gesetzbuch] | BUND
BGB: § 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
Rechtsstand: 01.02.2023
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