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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Kostenrecht
GNotKG
Kapitel 2 Gerichtskosten
Abschnitt 1 Gebührenvorschriften
§ 55 Einmalige Erhebung der Gebühren
§ 56 Teile des Verfahrensgegenstands
§ 57 Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung
§ 58 Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister; Verordnungsermächtigung
A. Allgemeines zur Rechtsverordnung gem. § 58 Abs. 1
B. Die Gliederung der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV):
C. Die gem. § 58 Abs. 2 maßgeblichen Kriterien für die Höhe der nach der HRegGebV zu erhebenden Gebühren:
D. Die Umlegung der Kosten für gebührenfreie Eintragungen gem. § 58 Abs. 2:
Abschnitt 1 Gebührenvorschriften
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