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Berger/Steck/Lübbehüsen, Investmentgesetz
Investmentgesetz (InvG)
Kapitel 5. Vertriebsvorschriften
Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften (§ 121 - § 127)
Abschnitt 2. Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (§ 128 - § 129)
Abschnitt 3. Öffentlicher Vertrieb von EG-Investmentanteilen nach Maßgabe der Richtlinie 85/611/EWG im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 130 - § 134)
§ 130 Anwendbare Vorschriften auf den öffentlichen Vertrieb von EG-Investmentanteilen
§ 131 Benennungspflicht
§ 132 Anzeigepflicht
§ 133 Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs
§ 134 (aufgehoben)
Abschnitt 4. Öffentlicher Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 135 - § 140)
Abschnitt 5. Vertriebsüberwachung (§ 141 - § 142)
Abschnitt 4. Öffentlicher Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
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