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Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, CRR-VO
A. Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG)
Fünfter Abschnitt. Sondervorschriften (§ 52 - § 53d)
§ 52 Sonderaufsicht
§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
A. Einführung
B. Verfassungsmäßigkeit der Verjährungsregelung
C. Ansprüche von Kreditinstituten gegen Organmitglieder
D. Beginn des Laufs der Verjährung
E. Erstreckung auf Altansprüche
§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
C. Ansprüche von Kreditinstituten gegen Organmitglieder
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Zitiervorschläge:
Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Fischer KWG § 52a
Boos/Fischer/Schulte-Mattler/Fischer, 5. Aufl. 2016, KWG § 52a
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Kommentierung: § 52a
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Erbs/Kohlhaas, Strafrecht…
Schwennicke/Auerbach, KWG…
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