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Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO
Teil I. Bundesrechtsanwaltsordnung
3. Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
1. VORSPRUCH (1.1. - 1.6.)
2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE (2.1. - 2.8.)
2.1. Unabhängigkeit
2.2. Vertrauen und Würde
2.3. Berufsgeheimnis
2.4. Achtung des Berufsrechtes anderer Anwaltschaften
2.5. Unvereinbare Tätigkeiten
2.6. Persönliche Werbung
2.7. Interesse der Mandanten
2.8. Begrenzung der Haftung des Rechtsanwaltes gegenüber seinem Mandanten
3. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN MANDANTEN (3.1. - 3.9.)
4. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN GERICHTEN (4.1. - 4.5.)
5. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN KOLLEGEN (5.1. - 5.9.)
3. Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
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