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Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO
Teil I. Bundesrechtsanwaltsordnung
3. Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
1. VORSPRUCH (1.1. - 1.6.)
2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE (2.1. - 2.8.)
3. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN MANDANTEN (3.1. - 3.9.)
4. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN GERICHTEN (4.1. - 4.5.)
4.1. Auf die Prozesstätigkeit anwendbares Berufsrecht
4.2. Wahrung der Chancengleichheit im Prozess
4.3. Achtung des Gerichtes
4.4. Mitteilung falscher oder irreführender Tatsachen
4.5. Anwendung auf Schiedsrichter und Personen mit ähnlichen Aufgaben
5. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN KOLLEGEN (5.1. - 5.9.)
3. Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
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