Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch
Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts
Vorbemerkungen
Kap. I. Anwendungsbereich, Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, Begriffsbestimmungen und universelle Anwendung (Art. 1 - Art. 4)
Kap. II. Einheitliche Vorschriften zur Bestimmung des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Art. 5 - Art. 16)
Art. 5 Rechtswahl der Parteien, Art. 6 Einigung und materielle Wirksamkeit, Art. 7 Formgültigkeit, Art. 8 In Ermangelung einer Rechtswahl anzuwendendes Recht, Art. 9 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung, Art. 10 Anwendung des Rechts des Staates des angerufenen Gerichts, Art. 11 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung, Art. 12 Öffentliche Ordnung (Ordre public), Art. 13 Unterschiede beim nationalen Recht, Art. 14 Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete, Art. 15 Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der betroffenen Personengruppen, Art. 16 Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
Kap. III. Sonstige Bestimmungen (Art. 17 - Art. 20)
Kap. IV. Schlussbestimmungen (Art. 21)
Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (ABl.
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