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Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht
B. Recht der Bundesländer
Hamburg
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA)
III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen (§ 16 - § 24)
§ 16 Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 17 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 18 Achsstand und Verschiebbarkeit der Achsen
§ 19 Räder
§ 20 Bremsen
§ 21 Ausrüstung der Triebfahrzeuge und Wagen
§ 22 Genehmigung, Abnahme und Untersuchung der Triebfahrzeuge und der auf den Gleisen der Anschlussbahnen mit eigener Kraft fahrenden Dampf- und Motorkräne
§ 23 Abnahme und Untersuchung der Wagen (Triebwagen ohne Dampfkessel, Personen-, Gepäck- und Güterwagen)
§ 24 Inbetriebnahme und Untersuchung von maschinellen Anlagen
Kunz/Krahmer Eisenbahnrecht
§ 20 Bremsen
undef undef in Kunz,/Kramer, Eisenbahnrecht | BOA § 20 | 43 2015
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