Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Anerkennung und Einsatz von Sachverständigen des Eisenbahnwesens für nichtbundeseigene Eisenbahnen (Eisenbahn-Sachverständigenverordnung – Eisenb-Sachverst VO)
Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Zuständigkeiten im Eisenbahnwesen (Eisenbahnzuständigkeitsverordnung – EZuVO)