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Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht
B. Recht der Bundesländer
Bayern
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen – EBOA)
Erster Teil Allgemeines (§ 1 - § 3)
Zweiter Teil Bahnanlagen (§ 4 - § 13)
Dritter Teil Fahrzeuge (§ 14 - § 22)
§ 14 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 15 Begrenzung der Fahrzeuge und freizuhaltende Räume
§ 16 Räder und Radsätze
§ 17 Bremsen
§ 18 Zug- und Stoßeinrichtungen
§ 19 Sonstige Ausrüstung und Anschriften der Fahrzeuge
§ 20 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
§ 21 Bauartgenehmigung, Abnahme und Prüfung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeugen
§ 22 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
Vierter Teil Bahnbetrieb (§ 23 - § 34)
Fünfter Teil Sicherheit und Ordnung auf den Bahnanlagen (§ 35 - § 39)
Sechster Teil Schlußbestimmungen (§ 40 - § 42)
Zur →
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Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk)
Vom 28. Juni 1990
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