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Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht
B. Recht der Bundesländer
Bayern
Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
Erster Teil Straßenverkehrsrecht
10. Abschnitt Zuständigkeiten für die Einführung und Umsetzung des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre” (§ 21 c - § 21 d)
§ 21 c (aufgehoben)
§ 21 d Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre”
10. Abschnitt Zuständigkeiten für die Einführung und Umsetzung des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre”
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