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Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht
B. Recht der Bundesländer
Bremen
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen
I. Allgemeines (§ 1 - § 5)
II. Eisenbahnanlagen (§ 6 - § 18)
III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen (§ 19 - § 27)
§ 19 Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 20 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 21 Achsstand und Verschiebbarkeit der Achsen
§ 22 Räder
§ 23 Bremsen
§ 24 Ausrüstung der Triebfahrzeuge und Wagen
§ 25 Genehmigung, Abnahme und Untersuchung der Triebfahrzeuge und der auf den Gleisen der Anschlußbahnen mit eigener Kraft fahrenden Dampf- und Motorkrane
§ 26 Abnahme und Untersuchung der Wagen (Triebwagen ohne Dampfkessel, Personen-, Gepäck- und Güterwagen)
§ 27 Inbetriebnahme und Untersuchung von maschinellen Anlagen
IV. Bahnbetrieb (§ 28 - § 38)
V. Bestimmungen für Dritte (§ 39 - § 43)
VI. Schlußbestimmungen (§ 44)
Nordrhein-Westfalen
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