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Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar
1. Teil Kontoführung und Zahlungsverkehr
7. Kapitel: Debitkarte (Bankkarte; Zahlungskarte)
Vorbemerkung vor § 675f ff. BGB
B. Kommentierung der §§ 675f ff. BGB (§ 675f - § 675y)
§ 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags
I. Die Möglichkeiten zur Beendigung des Kartenvertrages als Rahmenvertrag
II. Die Kündigung durch den Karteninhaber (Abs. 1)
III. Die Kündigung durch das kartenausgebende Institut (Abs. 2)
IV. Weitere Rechtsfolgen der Kündigung (Abs. 3)
Zur →
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.
§ 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags
(1) 1Der Zahlungsdienstnutzer kann den Zahlungsdiensterahmenvertrag,
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Zitiervorschlag:
Langenbucher/Bliesener/Spindler/Herresthal, 2. Aufl. 2016, BGB § 675h
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Dokument
Kommentierung: § 675h
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Siehe auch ...
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1
1. Auflage 2013 - Rn 1-13
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