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Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar
1. Teil Kontoführung und Zahlungsverkehr
7. Kapitel: Debitkarte (Bankkarte; Zahlungskarte)
Vorbemerkung vor § 675f ff. BGB
B. Kommentierung der §§ 675f ff. BGB (§ 675f - § 675y)
§ 675f Zahlungsdienstevertrag
§ 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags
I. Die Möglichkeiten zur Beendigung des Kartenvertrages als Rahmenvertrag
II. Die Kündigung durch den Karteninhaber (Abs. 1)
III. Die Kündigung durch das kartenausgebende Institut (Abs. 2)
IV. Weitere Rechtsfolgen der Kündigung (Abs. 3)
§ 675k Nutzungsbegrenzung
§ 675l Pflichten des Zahlers in Bezug auf Zahlungsauthentifizierungsinstrumente
§ 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments
§ 675w Nachweis der Authentifizierung
§ 675y Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
Anhang zum 7. Kapitel
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B. Kommentierung der
§§
675f
ff. BGB
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