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Langenbucher/Bliesener/Spindler, Bankrechts-Kommentar
1. Teil Kontoführung und Zahlungsverkehr
7. Kapitel: Debitkarte (Bankkarte; Zahlungskarte)
Vorbemerkung vor § 675f ff. BGB
B. Kommentierung der §§ 675f ff. BGB (§ 675f - § 675y)
§ 675f Zahlungsdienstevertrag
§ 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags
§ 675k Nutzungsbegrenzung
§ 675l Pflichten des Zahlers in Bezug auf Zahlungsauthentifizierungsinstrumente
I. Inhalt und Normzweck
II. Die Sorgfaltspflicht des Karteninhabers (S. 1)
III. Die Anzeigepflicht des Karteninhabers bei einem Missbrauch (S. 2)
IV. Die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Pflichten des Karteninhabers
§ 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments
§ 675w Nachweis der Authentifizierung
§ 675y Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
Anhang zum 7. Kapitel
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B. Kommentierung der
§§
675f
ff. BGB
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