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Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz
B. Erläuterungen
Erster Teil. Urheberrecht
Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen für Computerprogramme (§ 69 a - § 69 g)
Vorbemerkungen
§ 69 a Gegenstand des Schutzes
§ 69 b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
§ 69 c Zustimmungsbedürftige Handlungen
§ 69 d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
1. Bedeutung der Vorschrift
2. Bestimmungsgemäße Benutzung (Abs. 1)
3. Soweit keine anderen besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen (Abs. 1)
4. Sicherungskopie (Abs. 2)
5. Darf nicht vertraglich untersagt werden (Abs. 2)
6. Wenn erforderlich (Abs. 2)
7. Berechtigter (Abs. 3)
8. Kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren beobachten, untersuchen oder testen (Abs. 3)
9. Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programmes
10. Weitere Schranken
11. Prozessuales
§ 69 e Dekompilierung
§ 69 f Rechtsverletzungen
§ 69 g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften; Vertragsrecht
Achter Abschnitt. Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
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