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Münchener Kommentar zum BGB
Band 10
Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (EuSorgeRÜbk) (Art. 1 EuSorgeRÜbk - Art. 30 EuSorgeRÜbk)
Vorbemerkung zum EuSorgeRÜbk
I. Entstehungsgeschichte
II. Zweck und Inhalt des EuSorgeRÜbk
III. Anwendungsbereich des Übereinkommens
IV. Auslegung des Übereinkommens
V. Verhältnis zu anderen internationalen Instrumenten und zum autonomen Recht
Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen –
Art. 1 EuSorgeRÜbk [Definitionen]
Teil I. Zentrale Behörden (Art. 2 EuSorgeRÜbk - Art. 6 EuSorgeRÜbk)
Teil II. Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und Wiederherstellung des Sorgerechts (Art. 7 EuSorgeRÜbk - Art. 12 EuSorgeRÜbk)
Teil III. Verfahren (Art. 13 EuSorgeRÜbk - Art. 16 EuSorgeRÜbk)
Teil IV. Vorbehalte (Art. 17 EuSorgeRÜbk - Art. 18 EuSorgeRÜbk)
Teil V. Andere Übereinkünfte (Art. 19 EuSorgeRÜbk - Art. 20 EuSorgeRÜbk)
Teil VI. Schlußbestimmungen (Art. 21 EuSorgeRÜbk - Art. 30 EuSorgeRÜbk)
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Die Bearbeiter des zehnten Bandes
Dr. Michael Coester, L.L.M. Professor an der Universität
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