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Reinhardt, Sozialgesetzbuch VI
Versorgungsausgleich
C. Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG)
I. Vorschriften aus dem BGB (§ 127 a - § 1587)
§ 127 a Gerichtlicher Vergleich
§ 260 Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
§ 261 Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten
§ 1408 Ehevertrag, Vertragsfreiheit
§ 1410 Form
§ 1564 Scheidung durch richterliche Entscheidung
§ 1565 Scheitern der Ehe
§ 1566 Vermutung für das Scheitern
§ 1567 Getrenntleben
§ 1568 Härteklausel
§ 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
§ 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
§ 1571 Unterhalt wegen Alters
§ 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
§ 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
§ 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit
§ 1575 Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
§ 1576 Unterhalt aus Billigkeitsgründen
§ 1577 Bedürftigkeit
§ 1578 Maß des Unterhalts
§ 1578a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
§ 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit
§ 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
§ 1580 Auskunftspflicht
§ 1581 Leistungsfähigkeit
§ 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten
§ 1583 Einfluss des Güterstands
§ 1584 Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter
§ 1585 Art der Unterhaltsgewährung
§ 1585a Sicherheitsleistung
§ 1585b Unterhalt für die Vergangenheit
§ 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt
§ 1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten
§ 1586a Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs
§ 1586b Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
§ 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
II. Vorschriften aus dem LPartG (§ 1 - § 20)
Versorgungsausgleich
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