1.12. Richtlinie 75/34 des Rates der EWG über das Recht der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, nach Beendigung der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu verbleiben
Vom 17. Dezember 1974
(ABl. L 14 vom 20. 1. 1975 S. 10), aufgehoben durch Art. 38 II RL 2004/38/EG zum 30. April 2006
Art. 1
Die Mitgliedstaaten heben nach Maßgabe dieser Richtlinie die Beschränkungen des Rechts auf Verbleiben in ihrem Hoheitsgebiet für die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats, welche eine selbständige