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DGVZ
2021
Heft 9 (Seite 185-204)
Aufsätze
Hergenröder: Vollstreckungsschutz bei Prozessunfähigkeit
Dreßen: Erste Tätigkeitsstätte des Gerichtsvollziehers: Der BFH hat entschieden. Eine Einzelfallentscheidung oder Arbeitshilfe?
Angemietetes Gemeinschaftsbüro + Dienstgebäude des Amtsgerichts = zusammengefasste ortsfeste betriebliche Einrichtung (Erste Tätigkeitsstätte)
DGVZ 2021, 192
Erste Tätigkeitsstätte des Gerichtsvollziehers: Der BFH hat entschieden. Eine Einzelfallentscheidung oder Arbeitshilfe?
Aufsatz von Mike Dreßen
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