LAG Düsseldorf: Gerichtliche Anordnung oder Versagung einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Falle einer Pandemie ist nicht anfechtbar
FD-ArbR 2020, 431346 (Ls.)
LAG Düsseldorf: Gerichtliche Anordnung oder Versagung einer Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung im Falle einer Pandemie ist nicht anfechtbar
Beschluss vom 02.07.2020 - 4 Ta 200/20