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NZFam
2020
Heft 16 (Seite 693-740)
Rechtsprechung
Rechtsprechung im Volltext
BGH: Namensführung bei Volljährigenadoption – Gewährleistungen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Leitsätze
Zum Sachverhalt:
Aus den Gründen:
Anmerkung von Prof. Dr. Martin Löhnig
OLG Schleswig: Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen
NZFam 2020, 712 (m. Anm. Löhnig)
BGH: Namensführung bei Volljährigenadoption – Gewährleistungen des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Beschluss vom 13.05.2020 - XII ZB 427/19 mAnm Löhnig
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