I. Informationspflichten bei Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 f. DS-GVO)
Die Gewährleistung von Transparenz für die betroffenen Personen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Verantwortliche stellt einen der maßgeblichen Schwerpunkte der DS-GVO