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BDSG 2003
BDSG 2003
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zweiter Abschnitt Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (§§ 12 - 26)
Dritter Unterabschnitt Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§§ 22 - 26)
§ 22 Wahl und Unabhängigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 23 Rechtsstellung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 24 Kontrolle durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 25 Beanstandungen durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 26 Weitere Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
[Bundesdatenschutzgesetz 2003] | BUND
[BDSG 2003]: § 25 Beanstandungen durch die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
galt bis: 24.05.2018
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