Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichteverordnung
Die Prüfungsberichteverordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2846) wird wie folgt geändert: 1.Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a)Nach der Angabe zu § 43 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ Abschnitt 8a Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung § 43a Zeitpunkt der Prüfung § 43b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen