EGBGB
- EGBGB
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Artikel 1 - 49)
- Zweiter Teil Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen (Artikel 50 - 54)
- Dritter Teil Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen (Artikel 55 - 152)
- Vierter Teil Übergangsvorschriften (Artikel 153 - 218)
- Fünfter Teil Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes (Artikel 219 - 229)
- Sechster Teil Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Artikel 230 - 237)
- Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten (Artikel 238 - 253)
- Anlage 1 Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
- Anlage 2 Muster für das Widerrufsformular
- Anlage 3 Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen
- Anlage 3a Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Zahlungsdiensterahmenverträgen
- Anlage 3b Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen
- Anlage 4 Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite
- Anlage 5 Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. Umschuldungen
- Anlage 6 Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt)
- Anlage 7 Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge
- Anlage 8 Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
- Anlage 9 Muster für die Widerrufsbelehrung bei unentgeltlichen Darlehensverträgen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer
- Anlage 10 Muster für die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauverträgen
- Anlage 11 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Anlage 12 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Anlage 13 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651c des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- Anlage 14 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz
- Anlage 15 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz
- Anlage 16 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Sat
- Anlage 17 Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Sat
- Anlage 18 Muster für den Sicherungsschein
Siebter Teil[1] Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten
FussnotenFussnote
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