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StGB
StGB
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
Fünfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210)
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 202b Abfangen von Daten
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
§ 202d Datenhehlerei
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 204 Verwertung fremder Geheimnisse
§ 205 Strafantrag
§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
§ 207 (weggefallen)
§ 208 (weggefallen)
§ 209 (weggefallen)
§ 210 (weggefallen)
[Strafgesetzbuch] | BUND
StGB: § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
Rechtsstand: 01.10.2023
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