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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Meßling/Udsching
SGB III: Arbeitsförderung
Drittes Kapitel Aktive Arbeitsförderung
Fünfter Abschnitt Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Erster Unterabschnitt Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (§ 88 - § 92)
§ 88 Eingliederungszuschuss
§ 89 Höhe und Dauer der Förderung
A. Allgemeines
B. Die Regelung im Einzelnen
§ 90 Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen
§ 91 Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses
§ 92 Förderungsausschluss und Rückzahlung
BeckOK Sozialrecht
§ 89 Höhe und Dauer der Förderung
Utz in BeckOK SozR | SGB III § 89 Rn. 1-7 | 63. Edition | Stand: 01.12.2021
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